Verfügungen machen erleichtert
Sie möchten vorsorgen, falls Sie wegen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst Entscheidungen treffen können oder wollen? Hierfür gibt es eine Reihe von Verfügungen.
Die Patientenverfügung
... legt im Wesentlichen fest, welche konkreten medizinischen Behandlungsmaßnahmen durchgeführt oder nicht angewendet werden sollen, falls Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, darüber zu entscheiden. Mehr dazu:
Die Betreuungsverfügung
... bestimmt gegenüber dem Vormundschaftsgericht eine Vertrauensperson, die Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte erledigt, wenn man das selbst nicht mehr kann. Das Vormundschaftsgericht ist verpflichtet, die vorgeschlagene Person zu prüfen und ihre Eignung zu bestätigen. Mehr dazu:
Die Vorsorgevollmacht
... funktioniert ähnlich wie die Betreuungsverfügung. Der entscheidende Unterschied: Das Vormundschaftsgericht muss die beauftragte Vertrauensperson nicht bestätigen. Sie kann sofort tätig werden. Mehr dazu:
Die Organspende
... kann schwer erkrankten Menschen helfen. Mit einem Organspendeausweis oder einer Online-Registrierung legen Sie fest, ob und wenn ja, welche Organe Sie spenden möchten – oder ob Sie eine Spende ausschließen. Mehr dazu: