Nachlass frühzeitig regeln
Sie möchten festlegen, wer im Falle Ihres Todes was erben soll? Dann halten Sie dies in einem handgeschriebenen Testament fest. Versehen Sie es mit Unterschrift und Datum und bewahren Sie es sicher auf, bestenfalls bei einem Notar. Sie können das Testament jederzeit ändern. Nicht verhindern können Sie allerdings gesetzliche Pflichtanteile. Gibt es kein Testament, gilt immer die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB. Es unterteilt in Erben verschiedener Ordnung. Mehr dazu finden Sie hier:
HINWEIS
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.